Honorar & Abrechnung

Abrechnung mit der privaten Krankenkasse, Beihilfe oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung 

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und analog über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
Private Krankenkassen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen (seperat abschließbar) erstatten Ihnen Ihre Behandlungskosten, wenn dies in deren Vertragsbedingungen so vereinbart ist. In wie weit mein Honorar erstattet wird, liegt ebenfalls an den Versicherungskonditionen.

 

Selbstzahler

Wie die Erfahrung zeigt, sind die meisten meiner PatientInnen Selbstzahler. 

Für Selbstzahler beträgt mein Honorar fix 89€/60min. Es entstehen keine weiteren Extrakosten für Sie.  
Eine Psychotherapie selbst zu zahlen bietet für Sie auch einige Vorteile:
Ihre Therapie wird nirgends aktenkundig. Alle Informationen, die Ihre Therapie betreffen, bleiben in meiner Praxis und werden nicht, wie bei einer kassengestützten Therapie für andere Krankenkassen oder Behörden zugänglich gemacht, v.a. was die Diagnosen und die Intensität Ihrer psychotherapeutischen Konsultation angeht.
Formalitäten spielen also eine kleinere Rolle, z.B. bei Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenzusatzversicherungen oder wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben.

Als Selbstzahler entscheiden Sie selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens. So haben Sie auf Ihrem späteren Lebensweg weniger Einschränkungen, weil Sie so umsichtig sind, etwas für Ihre psychische Gesundheit zu tun.

Investieren Sie selbst in Ihre Psychotherapie steht Ihnen i.d.R. schon nach kurzer Zeit ein Therapieplatz zur Verfügung. 

Der Andrang auf kassengestützte Therapien, die von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden, ist natürlich wesentlich größer. Hier ist mit einer durchschnittlichen Wartezeit von vier bis neun Monaten für ein Erstgespräch zu rechnen. 

§ 33 EStG - Psychotherapie ist als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Die nicht von der Krankenkasse ersetzen Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen.

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Terminabsage

In meiner Praxis arbeite ich nach dem sog. Bestellsystem, d.h. dass die Sitzungen für Sie reserviert sind, da jeder Patient nur zu dem ausgemachten Termin „einbestellt“ ist. Ein ausgefallener oder nicht rechtzeitig abgesagter Termin ist daher für mich ein Honorarausfall.
Sofern Sie einmal verhindert sein sollten, bitte ich Sie, mir dies so früh wie möglich mitzuteilen.
Bei Absagen später als 48 Stunden vor dem Termin berechne ich Ihnen die Sitzung privat mit 60% des vereinbarten Honorars, da ich in diesem Fall den Termin nicht kurzfristig neu besetzen kann (siehe §615 BGB).
Bitte beachten Sie, dass ein Ausfallhonorar von Krankenkassen nicht erstattet wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.